Ausstellung von Sprachzeugnissen

Sprachzeugnisse für den DAAD werden nur von den LektorInnen in den betreffenden Philologien ausgestellt, nicht jedoch von den Mitarbeitern des Sprachenzentrums.

Sprachzeugnisse für Auslandsbafög werden von den jeweiligen SprachkoordinatorInnen ausgestellt. Voraussetzung für eine Studierfähigkeit in der Landessprache sind 60 C-Test-Punkte bzw. Leistungsnachweise aus UNIcert III-Veranstaltungen der betreffenden Sprache. Die C-Test-Termine finden Sie hier.

Andere Sprachzeugnisse werden von den MitarbeiterInnen des Sprachenzentrums nicht ausgestellt.